EU-Fahrzeuge: Worauf sollte man achten?

Unter einem EU-Neuwagen versteht man ein Fahrzeug, das aus einem Land der Europäischen Union importiert wird, obwohl es auch in Deutschland zur Verfügung steht. Mit dieser Methode wird das Preisbindungssystem umgangen. Denn wer beispielsweise in Dänemark einen Wagen kauft, tut dies, bedingt durch Steuern etc., zu einem anderen Netto-Preis als in Deutschland. Und genau darin besteht der große Vorteil der EU-Fahrzeuge.

EU-Fahrzeuge sind oft deutlich günstiger

Er ist im Idealfall um einiges günstiger, als wenn man das gleiche Modell in Deutschland kaufen würde. Trotz der Importkosten. Das hört sich natürlich recht kompliziert an, weswegen nun ein Beispiel folgt. Eine Automarke ist in Deutschland etabliert, der Verkauf läuft gut, auch ohne große Rabattaktionen. Im Nachbarland Belgien ist dies jedoch nicht der Fall. Der Hersteller bleibt auf seinen Modellen sitzen, weswegen er, nur in Belgien, einen Preisnachlass von 30 Prozent gewährt. Dank den EU Regelungen hat auch der deutsche Bürger die Möglichkeit bei diesem Schnäppchen zuzuschlagen.

Kostenfalle: Welche Kosten fallen zusätzlich an?

Wichtig ist es jedoch, auch die Kosten für Überführung, Abwicklung etc. pp. mit einzuberechnen. Wenn diese niedriger sind als der Wert des Preisnachlasses, hat man Geld gespart. Wer befürchtet man spare mit dem Preis beispielsweise auf Kosten der Garantie, der irrt sich. Denn die Garantie auf EU-Neuwagen ist europaweit geregelt und wird überall anerkannt. Auch in punkto Service brauchen sich keine Sorgen gemacht zu werden. Der deutschen Werkstatt ist es egal, ob ein Wagen aus Deutschland oder Belgien bei ihnen in der Werkstatthalle steht.

Das richtige EU-Fahrzeug finden

Um an sein Wunschfahrzeug zu gelangen, gibt es zwei Wege. Entweder vollzieht man den Kauf des EU-Wagens auf eigene Faust. Das bedeutet: Man fährt selber ins Ausland und schließt das Geschäft vor Ort ab. Dieser Weg spart noch einmal Geld. Ist aufgrund der Rechtssituation jedoch problematisch. Anders beim spezialisierten EU-Händler. Hier muss der Kunde zwar die Überführungskosten tragen, schließt jedoch ein Geschäft nach deutschem Recht ab.

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