Lohntüte: Die gesetzlichen Abzüge im Überblick

Wer in das Berufsleben einsteigt, erhält kurz darauf die erste Lohnabrechnung und liest zahlreiche Begriffe wie Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer und vermögenswirksame Leistungen. Was diese Begriffe bedeuten und inwieweit sie sich auf den Nettobetrag auswirken, welcher letztendlich an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, müssen Berufseinsteiger erst verstehen lernen.

Spätestens der Blick auf das Konto nach Eingang des ersten Lohns bringt häufig Ernüchterung: Nicht der mit dem Chef ausgehandelte, sondern ein deutlich geringerer Betrag, landet auf dem Konto. Schließlich sind in Deutschland vom Brutto Steuern und Sozialabgaben abzuziehen. Mit einem Brutto Netto Lohnrechner können Arbeitnehmer übrigens schnell und kostenlos ermitteln, wie viel Lohn ihnen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich bleibt. Nachfolgend eine Übersicht aller Positionen, welche gesetzlich vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden.

Lohnsteuer richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des Einkommens

Die Lohnsteuer ist der größte Abzug des Bruttolohns. Die Höhe der Lohnsteuer ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach der Höhe des Einkommens: Wer viel verdient, zahlt auch mehr Lohnsteuer. Der Prozentsatz liegt zwischen 14 und 45 Prozent des jährlichen Gesamteinkommens. Zudem ist jeder Arbeitnehmer in eine Lohnsteuerklasse eingeteilt, welche ebenso über die Höhe der Lohnsteuer entscheidet. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen und je nachdem, welcher der Arbeitnehmer zugeteilt ist, wird ihm mehr oder weniger Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen. Alleinstehende werden vom Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 1 eingeteilt, Alleinerziehende fallen in die Steuerklasse 2, Verheiratete können zwischen mehreren Steuerklassen wählen.

Mitglieder einer Kirche zahlen zusätzlich noch Kirchensteuer

Wer Mitglied in der Kirche ist, zahlt monatlich Kirchensteuer. Auch diese wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Die Höhe des Abzugs richtet sich nach dem Gehalt und dem Bundesland, in welchem der Arbeitnehmer wohnhaft ist. In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Arbeitnehmer acht Prozent ihres monatlichen Einkommens, in allen anderen Bundesländern neun Prozent. Nicht nur die evangelische und katholische Kirche, auch jüdische Gemeinden und andere staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften erheben Kirchensteuer. Die eingenommene Kirchensteuer geht an die jeweilige Landeskirche und finanziert zum Beispiel Personal, Bau von Kirchen, karitative Zwecke, Pfarrdienst und kirchliche Kindertagesstätten.

5,5 Prozent der Lohnsteuer gehen als Solidaritätszuschlag direkt an das Finanzamt

Wie die Kirchensteuer wird auch der Solidaritätszuschlag basierend auf der Lohnsteuer berechnet. Der Prozentsatz liegt bei 5,5 Prozent. Seit 1995 wird der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit erhoben.

Sozialabgaben sind Beiträge für diverse Versicherungen

Neben den bereits genannten Steuern fallen Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung, sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Abgaben knapp zur Hälfte. Arbeitnehmer zahlen circa 8 Prozent Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung, 1,275 Prozent für die Pflegeversicherung, 9,35 Prozent für die Rentenversicherung und 1,5 Prozent für die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber ist für die Abrechnung, das Einbehalten der Abgaben vom Bruttolohn und die Beitragszahlung an die jeweiligen Krankenkassen zuständig.

Weitere Posten, welche vom Bruttolohn abgezogen werden können

Zahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen oder eine betriebliche Altersvorsorge, werden diese Beiträge natürlich auch noch vom Lohn abgezogen. Vermögenswirksame Leistungen werden jedoch vom Nettolohn abgezogen und sind steuer- und beitragspflichtig. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden ebenso aus bereits versteuertem Gehalt bezahlt.

Fazit

Sind alle Steuern und Versicherungen sowie vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge (soweit vorhanden) vom Lohn abgezogen, erhält der Arbeitnehmer den Nettolohn. Der Nettolohn ist also der Betrag, der letztendlich vom Arbeitgeber auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird. Monatliche Lohnabrechnung und jährliche Lohnsteuerbescheinigung sollten Arbeitnehmer in jedem Fall sorgfältig aufbewahren. Sie gelten als Nachweis für ein geregeltes Einkommen und werden immer wieder benötigt. Des Weiteren lassen sich alle Versicherungsbeiträge, die auf der Gehaltsabrechnung vermerkt sind, von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer müssen somit zwar Abzüge für Steuern und Sozialabgaben einkalkulieren, können diese aber teilweise in der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.

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